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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB) für Händler-Kunden (B2B)

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese AVB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Bedole GmbH, Schellingstr. 109a, 80798 München (nachfolgend: „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Käufer“), wenn diese Unternehmer (§ 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch für sämtlichen Online-Geschäftsverkehr im E-Commerce.

1.2 Diese AVB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen AVB abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

1.3 Diese AVB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos vornimmt.

1.4 Rechte, die dem Verkäufer nach den anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften über diese AVB zustehen, bleiben unberührt.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet sind. Alle Angaben zu den Waren in Katalogen und Prospekten, deren Präsentation auf der Webseite und im Online-Shop des Verkäufers und in anderen werblichen Medien, sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben, sind dafür gedacht, sich einen Überblick über die Waren zu verschaffen und werden nicht Gegenstand des Vertrages soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2.2 Bestellungen des Käufers enthalten verbindliche Angebote. Der Verkäufer kann diese innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Zugang annehmen. Die Annahme von Bestellungen erfolgt durch eine gesonderte Auftragsbestätigung des Verkäufers, die Auslieferung der bestellten Ware bzw. die Rechnungsstellung.

2.3 Bestellt der Käufer über den Online-Shop des Verkäufers wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Dies stellt noch keine Vertragsannahme dar.

2.4 Maßgeblich für den Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zugang der Auftragsbestätigung bzw. bei sofortiger Ausführung des Auftrags die Auslieferung der bestellten Ware oder die Rechnungstellung. Sollte es im Einzelfall keine Auftragsbestätigung geben oder der Vertrag ohne Auftragsbestätigung zustande kommen, sind zunächst die Angaben im Angebot und dann in der Rechnung des Verkäufers entscheidend.

2.5 Hat der Käufer Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung, so muss er unverzüglich widersprechen. Ansonsten kommt der Vertrag nach Maßgabe und Inhalt der Auftragsbestätigung zustande.

2.6 Der Verkäufer ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben macht, der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wurde und der Käufer nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht innerhalb einer Woche die geschuldeten Zahlungen leistet.

2.7 Der Verkäufer kann den Vertrieb einzelner Produkte aus begründetem Anlass jederzeit einstellen, ohne dass der Käufer gegenüber dem Verkäufer Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

2.8 Der gewerbliche Weiterverkauf/Handel von Waren des Verkäufers durch den Käufer auf Verkaufsplattformen und/oder Online-Marktplätzen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung/Genehmigung des Verkäufers zulässig. Eine Beschränkung des Weiterverkaufs erfolgt ausschließlich aufgrund objektiver und rein qualitativer Kriterien und ist im Übrigen diskriminierungsfrei. Die Einstellung der Weiterbelieferung und die Geltendmachung einer angemessenen Vertragsstrafe im Falle des Weiterverkaufs ohne Zustimmung/Genehmigung bleiben vorbehalten.

 

§ 3 Änderungen, Warenbeschreibung

3.1 Handelsübliche oder unwesentliche Änderungen der Ware in Qualität und Quantität werden bei serienmäßiger Herstellung wie auch bei Sonderanfertigung vom Käufer zugestanden. Dies gilt vor allem für unerhebliche Farb- oder Materialabweichungen. Roh- und Hilfsstoff-Toleranzen, die vom Verkäufer vorgegeben sind, sowie fertigungs-technisch bedingte, nicht vermeidbare Abweichungen stellen keinen Grund für Beanstandungen seitens des Käufers dar, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigt wird.

3.2 Ebenso sind Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer darauf hinzuweisen, falls sein Interesse ausschließlich auf den bestellten Typ beschränkt ist und in keinem Fall von diesem Typ abgewichen werden darf.

3.3 Eine Zusicherung bzw. Garantie ist nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer sie ausdrücklich schriftlich erklärt.

3.4 Angaben über die vom Verkäufer vertriebenen Waren (z.B. Maße, Belastbarkeit und Toleranzen) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen), insbesondere in Prospekten, Katalogen und Werbeschriften sowie der Webseite und im Online-Shop des Verkäufers sind nur annähernd maßgeblich. Sie begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.

 

§ 4 Preise und Preisanpassung

4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise in Euro. Die Preise gelten ab Werk des Verkäufers und nur für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferumfang. Nicht eingeschlossen sind insbesondere Kosten für Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll, öffentliche Abgaben und Umsatzsteuer.

4.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert ausgewiesen. Bei Exportlieferungen gilt dies auch für die Zollgebühren und andere öffentliche Abgaben.

4.3 Sämtliche in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise sind auf Basis der Einkaufspreise des Verkäufers zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots kalkuliert. Soweit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung der bestellten Ware vom Verkäufer nicht vertretbare und im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund Markt-, Beschaffungs-, Material- und Rohstoffpreisänderungen, eintreten, die dazu führen, dass der Verkäufer die Ware von seinem Lieferanten nur zu schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen beziehen kann, als dies im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Käufer absehbar war, ist der Verkäufer berechtigt, die mit dem Käufer vereinbarten Preise im Rahmen der veränderten Umstände und ohne Berechnung eines zusätzlichen Gewinns anzupassen, wenn die Ware oder ein Teil davon erst mindestens 3 Monate nach Vertragsschluss ausgeliefert werden soll. Beträgt die Erhöhung des mit dem Käufer vereinbarten Kaufpreises mehr als 15 %, kann der Käufer von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Erhöhen oder vermindern sich die von den Lieferanten des Verkäufers geforderten Einkaufspreise gegenüber den im Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes geforderten Einkaufspreise um mindestens 5 %, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist, werden im gleichen prozentualen Verhältnis nach oben oder unten geänderte Verkaufspreise geschuldet.

4.4 Der Verkäufer ist berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung offener Forderungen gefährdet wird. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers verweigert bzw. nicht leistet und keine unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Einwände gegen die Forderungen des Verkäufers bestehen.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf der Internetpräsenz des Verkäufers oder in dem jeweiligen Angebot ausgewiesen.

5.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, sind alle Rechnungen des Verkäufers ohne Abzug sofort porto- und spesenfrei auf das auf der Rechnung genannte Verkäuferkonto innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in EUR zu bezahlen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen gewährt der Verkäufer 2%-Skonto.

5.3 Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt Zinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zuzüglich einer Verzugspauschale von EUR 40,00 sowie angemessener Inkassokosten und Anwaltsgebühren zu erheben und alle ausstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer vorbehalten.

5.4 Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind Kosten und Zinsen entstanden, ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.5 Nimmt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist gekaufte Ware nicht ab (Annahmeverzug), tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft des Verkäufers ein. Zugleich kann der Verkäufer ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges eine Aufwandspauschale für Lagerkosten verlangen. Diese beträgt ohne besonderen Nachweis 0,5 % der Netto-Auftragssumme je angefangener Woche des Annahmeverzuges und ist auf 5 % des Netto-Kaufpreises der Ware begrenzt. Es bleibt dem Käufer und dem Verkäufer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine, geringere oder höhere Lagerkosten entstanden sind. Sonstige Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

6.1 Gegenforderungen des Käufers berechtigen ihn nur dann zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, wenn sie rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Kaufpreisforderung beruht.

6.2 Die Abtretung jeglicher Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer aus der Vertragsbeziehung an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer wird seine Zustimmung nur aus berechtigten Gründen verweigern.

 

§ 7 Lieferung, Liefer- und Leistungszeit und Teillieferungen

7.1 Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk des Verkäufers (EXW Incoterms® 2022).

7.2 Bei vom Verkäufer angegebenen Lieferfristen handelt es sich um voraussichtliche, unverbindliche Fristen. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen. Lieferfristen sind für den Verkäufer nur bindend, wenn er diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder bestätigt hat. Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferungen vom Verkäufer termingerecht erfüllt, wenn die Waren am Geschäftssitz des Herstellers bzw. am Geschäftssitz oder Lager des Verkäufers einer Transportperson zum Transport an den Käufer übergeben werden oder der Verkäufer dem Käufer nach dessen Annahmeverzug die Versandbereitschaft der Waren mitgeteilt hat.

7.3 Vereinbarte Lieferfristen beginnen nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung dieser und aller übrigen Verpflichtungen des Käufers voraus und steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung des Verkäufers.

7.4 Erhält der Verkäufer auf Grund von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen von Herstellern, Vorlieferanten oder Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt, d.h. unverschuldete Leistungshindernisse mit einer Dauer von mehr als vier Wochen ein, so wird der Verkäufer den Käufer rechtzeitig schriftlich informieren. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, letztgenanntes soweit der Verkäufer seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist und das Leistungshindernis länger als 2 Monate andauert. Der höheren Gewalt stehen gleich Streiks bzw. Aussperrungen auch bei Vorlieferanten, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Geräteschäden, Krieg, Cyberangriffe, Epidemien oder Pandemien und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Verkäufer schuldhaft herbeigeführt worden sind.

7.5 Ist ein Liefertermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehender Ziffer 7.4 diese Frist bzw. Termin um mehr als zwei Monate überschritten und ist dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zumutbar ist, kann er gegenüber nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Der Eintritt des Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.6 Teillieferungen sind zulässig, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Waren sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

 

§ 8 Gefahrübergang, Versendung und Versicherungen

8.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Waren geht mit deren Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung an den Käufer bestimmte Person auf den Käufer über. Damit hat der Verkäufer seine Lieferpflicht erfüllt. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder eine für den Käufer fracht- bzw. kostenfreie Übersendung vereinbart ist bzw. der Verkäufer Versandart, Versandweg bzw. Versandperson auswählt.

8.2 Verzögert sich die Übergabe oder Versendung infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tag auf den Käufer über, an dem die Waren versandbereit sind und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.

8.3 Wählt der Verkäufer die Versandart, den Versandweg und/oder die Versandperson aus, so haftet er nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der betreffenden Auswahl.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, die dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung gegen den Käufer zustehen, im Eigentum des Verkäufers.

9.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Der Käufer hat dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

9.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sonstige, das Eigentum des Verkäufers gefährdende Verfügungen zu treffen.

9.4 Der Käufer tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware mit sämtlichen Nebenrechten an den Verkäufer ab, und zwar unabhängig davon, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch für den Verkäufer einzuziehen. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung des Käufers sowie die Berechtigung des Käufers zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers beantragt wird.

9.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat dem Verkäufer oder einem vom Verkäufer beauftragten Dritten sofort Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu gewähren, sie herauszugeben und mitzuteilen, wo sich diese befinden.

9.6 Der Verkäufer ist auf Verlangen des Käufers verpflichtet, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten unter Berücksichtigung banküblicher Bewertungsabschläge die Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer um mehr als 20 % übersteigt.

9.7 Bei Warenlieferungen in andere Rechtsordnungen, in denen die Eigentumsvorbehaltsregelung nach § 9 nicht die gleiche Sicherungswirkung hat wie in der Bundesrepublik Deutschland, räumt der Käufer dem Verkäufer ein entsprechendes Sicherungsrecht ein.

9.8 Soweit der Verkäufer eine Ware austauscht, wird vereinbart, dass das Eigentum an der betroffenen Ware vom Käufer auf den Verkäufer übergeht, sobald der Verkäufer die Ware vom Käufer zurückgesandt bekommt.

 

§ 10 Warenrücksendungen und Rücknahmen

10.1 Warenrücksendungen dürfen durch den Käufer nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer erfolgen. Bei der freiwilligen Warenrücknahme, für die keine rechtliche Verpflichtung des Verkäufers besteht, darf die Rücksendung nur innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter schriftlicher Genehmigung des Verkäufers und nur in ungeöffneter und wiederverkaufsfähiger Originalverpackung erfolgen.

10.2 Für Warenrücknahmen, zu deren Rücknahme der Verkäufer nicht verpflichtet ist, die der Käufer zu verantworten hat bzw. wünscht, schuldet der Käufer eine Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % des Netto-Kaufpreises der Waren, mindestens EUR 10,00 je Vorgang, deren Geltendmachung der Verkäufer sich vorbehält.

10.3 Bei freiwilligen Warenrücknahmen trägt der Käufer für die Rücksendung das Frachtrisiko und die Frachtkosten.

10.4 Für freiwillig zurückgenommene Waren erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Warengutschrift, die nur mit Verrechnung einer Warenlieferforderung aus einer neuen Warenbestellung des Käufers ausgeglichen werden kann. Barerstattungen sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer bestimmt etwas anderes.

 

§ 11 Beschaffenheit, Verwendung, Mängelanzeige

11.1 Grundlage der Gewährleistung des Verkäufers, soweit eine solche besteht, sind vorrangig die subjektiven Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit der Ware auf Grundlage der vereinbarten Beschaffenheit und der vereinbarten Spezifikationen und Verwendung im Zeitpunkt der Ablieferung. Soweit diese AVB nicht etwas Abweichendes regeln, finden im Übrigen die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

11.2 Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Er hat die Ware bei Erhalt unverzüglich innerhalb von einem Arbeitstag ab Ablieferung sorgfältig zu untersuchen, ob sie der bestellten Ware und Menge entspricht und ob erkennbare Transportschäden oder durch sonst im allgemeinen Geschäftsablauf übliche Untersuchungen der Waren erkennbare Mängel vorliegen. Der Käufer hat dem Verkäufer festgestellte Mängel bzw. Schäden der Ware, die bei einer solchen Prüfung erkennbar sind, unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich unter Angabe der konkreten Beanstandungen sowie Artikelnummer und Menge der betroffenen Ware anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer mit den entsprechenden Angaben wie nach Satz 2 unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich beim Verkäufer anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die Absendung der Anzeige bzw. Rüge an den Verkäufer genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige mit den vorstehenden Angaben, ist die Haftung des Verkäufers für nicht, nicht ordnungsgemäß bzw. nicht rechtzeitig angezeigte Mängel ausgeschlossen.

11.3 Der Käufer gibt dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit, die gerügten Mängel und dazu eventuell bereits erfolgte Maßnahmen – auch durch Dritte – zu prüfen. Er hat dem Verkäufer die beanstandeten Waren unverzüglich vorzulegen bzw. zugänglich zu machen.

 

§ 12 Gewährleistung

12.1 Bei im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorliegenden Mängeln der Ware hat der Käufer nach innerhalb angemessener Frist durch den Verkäufer zu treffender Wahl zunächst das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sofern der Verkäufer nach einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht des Käufers.

12.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Ware zum Zweck der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

12.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer hat das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

12.4 Zum Zweck der Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer, wenn sich herausstellt, dass bei Gefahrübergang ein Mangel vorlag. Alle erforderlichen Aufwendungen bestimmen sich im Übrigen nach objektiven Maßstäben nach diesen AVB, soweit sie notwendig und angemessen sind. Ausdrücklich nicht zu den erforderlichen Aufwendungen gehören eigene Aufwendungen des Käufers, sowie Schäden, die nicht notwendig mit der Nachbesserungsmaßnahme verknüpft sind sowie Nutzungsausfallschäden und frustrierte Aufwendungen.

12.5 Die Gewährleistungsansprüche des Käufers entfallen, wenn der Käufer ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers die Ware selbst oder durch Dritte zu reparieren versucht oder selbst oder durch Dritte repariert oder ändert und wenn die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.

12.6 Ansprüche auf Aufwendungsersatz anstelle Schadensersatzes statt der Leistung sind ausgeschlossen, soweit diese nicht erforderlich waren bzw. ein vernünftiger Dritter die Aufwendungen nicht gemacht hätte, was der Käufer darzulegen hat.

12.7 Musste der Käufer als Folge einer Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer gelieferten Ware diese von einem Kunden zurücknehmen, eine Kaufpreisminderung hinnehmen oder seinem Kunden Schadensersatz oder Aufwendungsersatz leisten, bedarf es für die in § 437 BGB und §§ 445a, b BGB bezeichneten Rechte gegen den Verkäufer, wegen des vom Kunden des Käufers geltend gemachten Mangels einer Fristsetzung zur Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer.

12.8 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Käufers beträgt ein Jahr. ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Die unbeschränkte Haftung des Verkäufers für Schäden aus Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt, für diese gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

12.9 Eine Stellungnahme des Verkäufers gegenüber dem Käufer zu einer Mängelrüge ist nicht als Anerkenntnis eines Mangels oder Eintritt in Verhandlungen über einen Anspruch oder die einen Anspruch begründenden Umstände anzusehen, soweit nicht ausdrücklich Verhandlungen aufgenommen werden.

12.10 Erfüllungsort für die Nacherfüllung und Nachbesserung ist der Sitz des Verkäufers.

 

§ 13 Schadensersatz

13.1 Das Recht des Verkäufers, Schadensersatz zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in den AVB nichts anderes bestimmt ist.

13.2 Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verkäufer unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die zwingende gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung wegen eines arglistigen Verschweigens von Mängeln. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer auf Schadensersatz im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die sich aus der Natur des Vertrages ergibt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf die der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Solche wesentlichen Vertragspflichten des Verkäufers sind insbesondere seine Hauptleistungspflichten, wie beispielsweise die mangelfreie Lieferung der Waren. In diesem Fall sowie bei Verzug und Unmöglichkeit ist die Haftung des Verkäufers beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung des Verkäufers im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 14 Produkthaftung

14.1 Der Käufer wird die Waren nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers verändern, insbesondere wird er vorhandene Warnungen über Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch der Waren nicht verändern oder entfernen. Bei Verletzung dieser Pflicht stellt der Käufer den Verkäufer im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit der Käufer für den haftungsauslösenden Fehler verantwortlich ist.

14.2 Wird der Verkäufer aufgrund eines Produktfehlers zu einem Produktrückruf oder einer -warnung veranlasst, so wird der Käufer den Verkäufer unterstützen und alle ihm zumutbaren, vom Verkäufer angeordneten Maßnahmen treffen.

14.3 Der Käufer wird den Verkäufer unverzüglich schriftlich über ihm bekanntwerdende Risiken bei der Verwendung der Waren und mögliche Produktfehler bzw. Produktausfälle in jedem Einzelfall informieren.

 

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Verkäufers werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags, dessen Vertragspartei der Verkäufer als betroffene Person ist, oder zur Durchführung erforderlicher vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage des Verkäufers erfolgen, verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, werden diese Daten nach Vertragsbeendigung gelöscht. Verantwortlicher hierfür ist Frau de Masi, Bedole GmbH, Schellingstr. 109a in 80798 München, Tel.: +49 (0)89 44443494 - 9, E-Mail: [email protected].

 

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers auf Dritte ist dem Verkäufer gegenüber nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.

16.2 Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Käufers sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

16.4 Ferner hat der Verkäufer in internationalen Vertragsbeziehungen das Recht, als Kläger das Schiedsgericht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart anzurufen. Das Schiedsgericht entscheidet in diesem Fall den Rechtsstreit endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens durch den Verkäufer stellt noch keine Ausübung des Wahlrechts dar.

16.5 Für die Vertragsbeziehung einschließlich seiner Auslegung und Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

16.6 Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen AVB eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An deren Stelle gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt; das gleiche gilt, soweit ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

 

Stand: Januar 2023

Die AGBs für Händler können Sie hier als PDF-Datei runterladen: